Sauber und fair - unsere Grundwerte
Unser Handeln gegenüber Kollegen und Kolleginnen, Geschäftspartnern, Kunden und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. Raiffeisen Hunsrück toleriert keine Verstöße gegen geltendes Recht oder die betriebliche Compliance.
Wir bieten über den Kommunikationskanal "Mein Hinweis" die Möglichkeit an, über konkrete Anhaltspunkte für Compliance-Verstöße zu berichten. Die Anwendung wird vom Verlag Bundesanzeiger als unabhängiger Betreiber technisch betreut und auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch Raiffeisen Hunsrück.
Die von Ihnen gespeicherten Informationen werden vertraulich behandelt und nur an die für die weitere Bearbeitung zuständigen Stellen gegeben. Nähere Informationen zur Behandlung der personenbezogenen Daten, die Sie uns über "Mein Hinweis" melden, finden Sie weiter im Text.
Wir möchten Sie ermutigen, Ihren Namen zu nennen.
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner wie behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen ist strafbar. Hinweise, die Sie nach bestem Wissen geben, werden unsererseits keine negativen Auswirkungen haben.
Bitte beachten Sie: "Mein Hinweis" ist kein Notfallservice!
Bitte nutzen Sie diesen Service nicht, um eine unmittelbare Bedrohung für Leben, Gesundheit oder Sachgüter zu melden, da dieser Kommunikationskanal hierfür nicht ausgelegt ist. Informieren Sie erforderlichenfalls die zuständigen Behörden oder die zuständige interne Abteilung bei Raiffeisen Hunsrück.
Bitte übermitteln Sie uns keine Informationen, die eventuell strafbar sind.
Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken, die das Unternehmen gefährden. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, Unregelmäßigkeiten frühzeitig aufzudecken, damit wir handeln können, möglichst noch bevor ein Schaden entsteht. Sie leisten damit einen Beitrag zum nachhaltigen Erfolg von Raiffeisen Hunsrück und der Sicherung der Arbeitsplätze.
Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem Raiffeisen-Geschäft oder einem -Lieferanten bestehen.
Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.
Links unten auf dieser Seite finden Sie den Link zu "Mein Hinweis"
In 6 einfachen Schritten melden:
1. Auf "Meldung online vornehmen" klicken.
2. Meldeformular möglichst detailliert ausfüllen
3. Kontaktdaten hinterlassen oder auf Wunsch anonym bleiben.
4. Postfach zur sicheren Kommunikation mit dem Fallbearbeiter erstellen.
5. Datenschutzerklärung akzeptieren und Fall absenden.
6. Fall-ID und persönlichen Zugangscode notieren, um auf das Postfach zugreifen zu können.
Ja, das hier verwendete System schützt Ihre Anonymität, wenn Sie Ihren Namen nicht offen legen möchten. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das System Ihre Anonymität durch Verschlüsselungs- und weitere Sicherheitslösungen.
Egal ob Sie anonym melden oder nicht, Sie sind in jedem Fall vor Nachteilen aufgrund Ihrer Beschwerde oder Meldung geschützt. Unsere Sachaufklärungen sind jedoch schneller und effektiver, wenn wir Ihren Namen kennen.
Nach Eingang Ihrer Meldung prüft die Meldestelle, ob eine Untersuchung erforderlich ist. Eine Untersuchung kann durch interne oder externe Untersuchungsspezialisten durchgeführt werden. Falls andere Stellen zuständig sind – selbst wenn dieses in eine der Hinweiskategorien fällt – wird Ihre Meldung an die betreffende Abteilung weitergegeben.
Personen, die eines Complianceverstoßes verdächtigt werden, wird gegebenenfalls die Möglichkeit gegeben, zu den in Ihrer Meldung beschriebenen Umständen Stellung zu nehmen. Wenn Sie Ihren Namen angegeben haben, jedoch nicht möchten, dass die an einem mutmaßlichen Complianceverstoß beteiligten Personen diesen erfahren, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Meldung mit. Erforderlichenfalls werden die von Ihnen gemeldeten Informationen an staatliche Behörden weitergegeben.
Über Ihren geschützten Postkasten werden Sie über den Abschluss der Angelegenheit informiert. Aus Gründen des Datenschutzes und anderen rechtlichen Gründen kann das Unternehmen Ihnen keine Details zum Untersuchungsergebnis bzw. den ggf. gezogenen Konsequenzen nennen.
Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die nach bestem Wissen einen Hinweis auf einen Compliance Verstoß abgegeben hat, sind strikt untersagt.
Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, melden Sie dies bitte an die Meldestelle, damit wir entsprechend reagieren können. Vergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf Compliance Hinweise, die nach bestem Wissen abgegeben wurden, können über "Mein Hinweis" unter der letzten Kategorie (Sonstiges strafbares oder ordnungswidriges Verhalten) gemeldet werden. Wenn Sie jedoch wissentlich falsche oder irreführende Informationen bereitstellen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.
Mein Hinweis - das Meldeportal
Klicken Sie auf die Grafik zum Eintritt in das Portal.