AGB

Aktualisiert per 01.12.2021 - siehe Punkt 12

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für den

Energiehandel mit den Produkten Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas
Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH (Stand: 01/2020)


1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

2. Geltungsbereich
a.    Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
b.    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt
c.    Die Gesellschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

3. Beschaffenheit der Ware
a.    Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
b.    Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C.

4. Vertragsschluss
a.    Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als „fest“ bezeichnet worden sind.
b.    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hieraus nicht ableiten.
c.    Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
d.    Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.

5. Eigentumsvorbehalt
a.    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b.    Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
c.    Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiter zu verkaufen. Er tritt bereits jetzt alle aus den Verkäufen erwachsenden Forderungen bis zur Höhe unserer offenen Forderung einschließlich der Umsatzsteuer ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vermischt oder unvermischt weiterverkauft worden ist. Ebenso verpflichtet er sich, die Vorbehaltsware betreffenden Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abzutreten.
d.    Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

6. Kaufpreis/Zahlung
a.    Der vereinbarte Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
b.    Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
c.    Die Rechnungstellung erfolgt spätestens einen Werktag nach dem Versand zum Datum des Liefertages und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.
d.    Erteilt der Kunde ein SEPA-Basislastschrift-Mandat oder wird eine bestehende Einzugsermächtigung in ein solches umgewandelt, verkürzt sich die Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) bis auf einen Tag. Damit muss die Vorabankündigung spätestens einen Tag vor der Fälligkeit versandt werden. Die Vorabankündigung der SEPA-Basis-Lastschrift muss nicht mit gesonderten Schreiben, sondern kann auf der Rechnung erfolgen. Sofern ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilt wird, gilt die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist (PRE-NOTIFICATION) gleichermaßen.
e.    Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.
f.    In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Kunden gutzuschreiben sind.
g.    Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllten Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
h.    Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
i.    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
j.    Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.

7. Lieferung
a.    Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden.
b.    Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen.
c.    Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

8. Annahmeverzug
a.    Der Übergabe im Sinne von Ziff. 8 dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
b.    Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
c.    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

9. Gewährleistung
a.    Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
b.    Unbeschadet der Ziff. IX a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
c.    Die Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
d.    Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. IX c. dieser Bestimmung).
10.     Garantien
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11. Haftungsbeschränkungen
a.    Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b.    Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung sowie bei grobem Verschulden.
c.    Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
d.    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind und einen Vertrag über die Lieferung von Waren, insbesondere Energieträger, mit uns abschließen, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung einschließlich Widerrufsformular.
KEIN GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT BEI HEIZÖLBESTELLUNGEN
Beim Heizölverkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Beim Verkauf an Unternehmer gelten die gesetzlichen Regelungen.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 1, 56291 Lingerhahn, Tel. 06746/345-0, Fax 06746/345-190, info@raiffeisen-hunsrueck.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versendeter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen er-halten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 500 EUR (entspricht 2.000 Liter Flüssiggas) bzw. 1.200 EUR (entspricht 2.000-3.000 kg Holzpellets) geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Wir weisen darauf hin, dass Sie den Widerruf gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB nach der Lieferung und Vermischung mit Restbeständen in Ihrem Tank nicht mehr ausüben können.


Muster-Widerrufsformular
Für einen Widerruf können Sie das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 1, 56291 Lingerhahn, Fax 0 67 46/3 45-1 90, info@raiffeisen-hunsrueck.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren*/die
Erbringung der folgenden Dienstleistung ……………………............................................................................……..
bestellt am …......................……. */ erhalten am …….........................….*
Name des/der Verbraucher(s): …………...................................................................................………………………
Anschrift des/der Verbraucher(s): ……………...................................................................................………………...
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ………...................................…………………..
Datum: ………….............................................…..
* Unzutreffendes streichen

13. Datenschutz
Ihre Daten werden nach den Vorschriften der EU DSGVO geschützt. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Informationen über den Bestand und die Abwicklung dieses Vertrages werden unter Berücksichtigung der EU DSGVO entsprechend gemeldet.
Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst weisen wir hin. Für diese Prüfung ist die Angabe Ihres Geburtsdatums zwingend notwendig. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Datenschutz-Eintragung auf unserer Website. Falls Sie keine Möglichkeit zum Download haben, senden wir Ihnen gerne einen Ausdruck zu. Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an datenschutz@raiffeisen-hunsrueck.de.

14. Schlussbestimmungen
a.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b.    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c.    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier-durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Download AGB Energiehandel 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Waren- und Dienstleistungsgeschäft

Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH (Stand: 01/2020)

1. Geltungsbereich
Für alle Verträge der Gesellschaft mit Vertragspartnern (Unternehmern und Verbrauchern) im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, auch für zukünftige, sind - falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind - ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Gesellschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Gesellschaft absenden. Die Gesellschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

2. Vertragsabschluss
Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Gesellschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird die Gesellschaft in dem Bestätigungsschreiben gegenüber Verbrauchern besonders hinweisen.

3. Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Im Falle der Nichtzahlung geraten Sie nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung gemäß
§286 Abs. 3 Satz 1 BGB in Verzug. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber.
Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Gesellschaft, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.
Der Vertragspartner der Gesellschaft kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Gesellschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Gesellschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.
Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bezahlt, erhält die Kundin/der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.

4. Kontokorrent
Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto eingestellt werden, für das die Bestimmungen der § § 355 ff. HGB gelten. Für die Geschäftsverbindungen mit Landwirten gilt das Kontokorrent als vereinbart. Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Gesellschaft mit 9,9 % über dem Basiszinssatz verzinst.
Die Kontoauszüge der Gesellschaft per 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. jeden Jahres gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Gesellschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Preisfestsetzung
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Gesellschaft berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.

6. Haftung
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.

7. Mängelansprüche
Die Gesellschaft haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen der § §438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter, beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen. Die Gesellschaft haftet gegenüber Unternehmern nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Die Geschäftsräume der Gesellschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und der Gesellschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.
Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Gesellschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers (Gesellschaft) zuständig.
Für Lieferungen der Gesellschaft gelten zusätzlich die Regelungen der Ziffern 9 bis 13.

9. Lieferung
Die Gesellschaft ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen.
Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten der Gesellschaft - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird die Gesellschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird die Gesellschaft den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Gesellschaft auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Gesellschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Gesellschaft von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zuliefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Vertragspartner abzutreten.
Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der Gesellschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

10. Verpackung
Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in ein- wandfreiem Zustand zurückzugeben - vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

11. Mängelrügen
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Gesellschaft gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

12. Leistungsstörungen
Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Beitrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Gesellschaft kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.
Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Gesellschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Gesellschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die die Gesellschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Gesellschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeit- punkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.
Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Gesellschaft das Eigentum an der neuen Sache; der Vertragspartner verwahrt diese für die Gesellschaft.
Der Vertragspartner hat die der Gesellschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Vertragspartners zu leisten.
Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.
Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Gesellschaft ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen die Gesellschaft durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Gesellschaft an den veräußerten Waren entspricht, an die Gesellschaft ab. Veräußert der Vertragspartner Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Gesellschaft stehen, zusammen mit anderen nicht der Gesellschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Gesellschaft ab.
Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat der Gesellschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Gesellschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Gesellschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Gesellschaft bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Gesellschaft auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. Für Lieferungen landwirtschaftlicher Produkte durch Landwirte an die Gesellschaft gelten die Absätze 1 bis 8 entsprechend.

14. Datenschutz
Ihre Daten werden nach den Vorschriften der EU DSGVO geschützt. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Informationen über den Bestand und die Abwicklung dieses Vertrages werden unter Berücksichtigung der EU DSGVO entsprechend gemeldet.
Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst weisen wir hin. Für diese Prüfung ist die Angabe Ihres Geburtsdatums zwingend notwendig. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Datenschutz-Eintragung auf unserer Website. Falls Sie keine Möglichkeit zum Download haben, senden wir Ihnen gerne einen Ausdruck zu. Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an datenschutz@raiffeisen-hunsrueck.de.

Download PDF AGB 2020

Anmerkung: per März 2024 wurden die AGB wie folgt geändert:
- Ergänzung Tankstelle Brodenbach in § 1
- Korrektur dahingehend, dass die Raiffeisen-Card/Karte nicht mehr mit aufgezählt wird, da nur noch Transponder ausgegeben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Tankstellen 
der Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH –RHH- (Stand: 03/2024
)


 
§ 1
Die Benutzerin/der Benutzer (nachfolgend Benutzer genannt) erhält die Möglichkeit, unter Verwendung seines Transponders Karte an unseren Tankstellen (z. Zt. in 56283 Halsenbach (Industriestraße), 56291 Lingerhahn (Bahnhofstraße 1), 56291 Wiebelsheim (Industriepark 26), 55595 Weinsheim (Raiffeisenstraße 32), 55469 Simmern (Argenthaler Straße 8), 55494 Rheinböllen (Am Fischlerbach 12-16 und Am Fischlerbach 4), Emmelshausen (Hunsrückhöhenstraße 2a), 56288 Kastellaun (Fordstraße 15), 56323 Waldesch (Rhenser Straße 4), 56077 Koblenz-Arenberg (Pfarrer-Kraus-Straße 154), 56332 Brodenbach (Moselufer 37)) sowie, sobald technisch möglich, an allen weiteren Tank- und Verkaufsstellen des Tankstellenverbundsystems der Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend RHH genannt) und ihrer Kooperationspartner zu tanken und – soweit vor Ort ein entsprechendes Angebot besteht – mit Transponder bzw. Karte sonstige Waren und Dienstleistungen zu beziehen.

§ 2
Alle Leistungen, die der Benutzer mittels Transponder bezieht, werden in unserem Namen und für unsere Rechnung erbracht. Sämtliche so bezogene Leistungen werden von uns zu den zwischen uns und dem Benutzer geltenden Bedingungen abgerechnet.

§ 3
Allein der Besitz des Transponders zusammen mit der Kenntnis der dazugehörigen PIN ermöglicht es, an den Raiffeisen Hunsrück-Tankstellen bargeldlos zu tanken. Der Transponder ermöglicht es, weitere Leistungen des Unternehmens bargeldlos zu erhalten. Es gelten daher folgende Bedingungen:
a)    Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Abbuchungen sowie bei Vermögensgefährdung oder – Verschlechterung des Kunden sowie aus sonstigem wichtigen Grund ist die RHH zur sofortigen Sperrung des Transponders sowie zur fristlosen Kündigung der Vereinbarung berechtigt.
b)    Um Missbrauch zu verhindern, muss der Transponder sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahrt werden. Er/sie darf Dritten nicht ausgehändigt oder sonst zugänglich gemacht werden.
c)    Die zum Transponder gehörende PIN darf Dritten nicht offenbart und vor allem nicht auf oder sonstwie in offensichtlichem Zusammenhang mit dem Transponder notiert oder aufbewahrt werden.
d)    Der Verlust des Transponders ist uns unverzüglich zu melden (Tel. 08 000 434 963 oder 0 67 46/3 45-0)
e)    Der Benutzer ist verpflichtet, sämtliche Lieferungen und Leistungen, die durch ihn oder im Einverständnis mit ihm unter Benutzung des Transponders veranlasst werden, zu bezahlen.
f)    Bei missbräuchlicher Verwendung des Transponders durch einen Dritten gilt folgendes: Sobald uns der Verlust des Transponders angezeigt wurde, übernehmen wir alle danach durch mittels des Transponders verursachten Lieferungen und Leistungen entstehenden Schäden. Wir übernehmen auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Benutzer die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Hat der Benutzer durch schuldhaftes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang wir und der Benutzer den Schaden zu tragen haben. Hat der Benutzer seine Pflichten lediglich leicht fahrlässig verletzt, so stellen wir den Benutzer von seiner Verpflichtung, einen Teil des Schadens zu übernehmen, in jedem Fall in Höhe von 90% des Gesamtschadens frei. Haben wir unsere Verpflichtung erfüllt und der Benutzer seine Pflichten grob fahrlässig verletzt, so trägt er den entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Benutzers kann insbesondere dann vorliegen, wenn
-    er den Verlust des Transponders schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat
-    die PIN auf dem Transponder vermerkt oder sonstwie im offenbaren Zusammenhang mit dem Transponder notiert oder verwahrt hat
-    die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.

§ 4
Regeln für die Benutzung des Transponders Karte und des Tankstellenverbundsystems
a)    Die Gebrauchsanweisung am Tankautomaten ist vom Benutzer genau zu beachten. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.
b)    Alle Folgen und Nachteile jeder der Gebrauchsanweisung zuwider laufenden oder sonst missbräuchlichen Benutzung des Tankautomaten durch den Benutzer selbst oder dessen Beauftragten, ebenso alle Folgen des Abhandenkommens und der Beschädigung des Transponders trägt der Benutzer, soweit unter Ziffer 2. nichts anderes vereinbart ist.
c)    Der Benutzer verpflichtet sich, Störungen oder Unstimmigkeiten bei der Entnahme von Kraftstoffen sofort zu melden, um unbefugtes Benutzen zu verhindern.
d)    Wir sind verpflichtet, die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen mittels des Transponders ständig zu gewährleisten; sollte die Inanspruchnahme von Leistungen (z. B. wegen technischen Defekts) nicht möglich sein, haften wir weder für unmittelbare oder mittelbare Folgen.
e)    Die Abrechnung der mittels des Transponders bezogenen Leistungen erfolgt jeweils zum Ende eines jeden Monats. Abrechnungsgrundlage sind die bei jeder Benutzung des Transponders gespeicherten/ausgedruckten Daten. Maßgeblich für die Abrechnung sind die jeweils ausgezeichneten, bei Kraftstoffbezug die jeweils an der Tanksäule eingestellten Preise. Die von der RHH ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Im Falle der Nichtzahlung geraten sie nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung gemäß §286 Abs. 3 Satz 1 BGB in Verzug. Der Rechnungsbetrag wird von RHH über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

§ 5
Bei Verlust der Daten über die bezogenen Leistungen ohne unser Verschulden, z. B. durch Feuer, Diebstahl oder höhere Gewalt, ist Abrechnungsgrundlage der in der Vergangenheit übliche Leistungsbezug des Benutzers, gegebenenfalls anteilig bezogen auf den vom Datenverlust betroffenen Zeitraum. Hiermit erteilt der Benutzer uns widerruflich die Genehmigung, die jeweilige Abrechnungssumme durch Abbuchungsauftrag für Lastschriften einzuziehen.

§ 6
Der Benutzer ist verpflichtet, uns jede Änderung seiner Anschrift oder Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 7
Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 10 Tagen zum Ablauf eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Die RHH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung oder deren Ausübung jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Im Übrigen gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

§ 8
Ihre Daten werden nach den Vorschriften der EU DSGVO geschützt. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Informationen über den Bestand und die Abwicklung dieses Vertrages werden unter Berücksichtigung der EU DSGVO entsprechend gemeldet.
Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst weisen wir hin. Für diese Prüfung ist die Angabe Ihres Geburtsdatums zwingend notwendig. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Datenschutz-Eintragung auf unserer Website. Falls Sie keine Möglichkeit zum Download haben, senden wir Ihnen gerne einen Ausdruck zu. Fragen zum Datenschutz richten Sie bitte an 
datenschutz@raiffeisen-hunsrueck.de.

§ 9
Der Transponder kann käuflich erworben werden (€ 4,90) und bleibt Eigentum der Benutzerin/des Benutzers. Für Verlust, Beschädigung etc. des Transponders haftet die Eigentümerin/der Eigentümer.

§ 10
Erweist sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Gesellschaft nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
 

 
Raiffeisen Hunsrück Handelsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 1, 56291 Lingerhahn 
Amtsgericht Koblenz HRB 5 754 - Geschäftsführer: Peter Assmann, Philipp Tilemann

 



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